 Beschreibung:
Altersvorsorge war traditionell eine Aufgabe, die über Jahrhunderte dem Familienverband oblag. (In der Praxis wurde diese
Aufgabe im allgemeinen durch „Sachleistungen“ in Form von Versorgung erfüllt.) Die jeweils aktive und leistungsfähige
Generation hatte sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation im Verbund einer Großfamilie zu versorgen.
In einer derartigen gesellschaftlichen Situation war eine ausreichende Kinderzahl (oder für eine kleine Minderheit der Bevölkerung
ein ausreichendes eigenes Vermögen) die Voraussetzung für eine Versorgung im Alter. Mit der aufkommenden Industrialisierung
und der damit zunehmenden geographischen Mobilität einerseits und gleichzeitiger Verarmung weiter Bevölkerungsschichten
andererseits konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien immer häufiger nicht in akzeptabler Weise gelöst werden.
Als Reaktion darauf wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung eine
gesetzliche Altersrente eingeführt. Die gesetzliche Rente war dabei zunächst als kapitalgedeckte Rente angelegt, im 20.
Jahrhundert ging der aufgebaute Kapitalstock jedoch durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren, so dass
die gesetzliche Altersrente in den 50er Jahren auf das Umlageverfahren umgestellt wurde. Im Ergebnis hat die Entwicklung
der letzten 150 Jahre dazu geführt, dass sich die Verantwortung für die Altersvorsorge vom Familienverband und dem Individuum
zu größeren Gruppen (Staat, Kollektiv der Versichertengemeinschaft) verlagert hat. Die neueren Veränderungen im Altersaufbau
der Gesellschaft und andere Einflussfaktoren führen dazu, dass sich diese Tendenz derzeit ändert und die individuelle
Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge wieder stärker betont wird.
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