 Beschreibung:
Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog. Anwartschaft).
Beamte und Gleichgestellte (Richter und Berufssoldaten) zahlen zwar keine eigenen Beiträge ein, dafür sind die Gehälter dieses Personenkreises von Anfang an entsprechend niedriger bemessen, als es für gleichwertige Tätigkeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre.
Die junge Generation kommt damit für die Rente der alten Generation auf (sog. Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führen muss, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen.
Aus diesem Grund müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt werden.
Aktuell (9. Februar 2006) wurde ein Gesetzesvorschlag eingebracht, der die Höhe der laufenden Renten sichern und das
Renteneintrittsalter und die Beitragshöhe erhöhen soll. Ab 2012 erhöht sich das Regelrentenalter für den Geburtsjahrgang
1947 um einen Monat; für Folgejahrgänge in jedem weiteren Jahr um einen weiteren Monat bis der Jahrgang 1958 im Jahr
2023 mit dem 66. Lebensjahr in die abschlagsfreie Altersrente gehen kann. Folgejahrgänge müssen mit einer beschleunigten
Anhebung der Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahr rechnen; damit wird die volle Anhebung auf das 67. Lebensjahr
erstmals im Jahr 2029 für den Jahrgang 1964 wirksam. Jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme führt zu einem
Rentenabschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrages, pro Jahr also von 3,6 Prozent.
Im Jahr 2030 werden nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durch das höhere Lebensalter
und bei Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur etwa 3 Millionen zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, wenn bis zum Erreichen
der Rente gearbeitet werden soll. Bei einem höheren Ausmaß an Frühverrentung werden nach gegenwärtigem Stand etwa
1,2 Millionen Stellen fehlen.
Politisch wird stark für zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft
nur noch den Grundbedarf abdecken soll, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern kann.
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